Ab 2025: E-Rechnungspflicht – Alles Wichtige zur elektronischen Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland für alle Unternehmen verpflichtend. Diese Änderung ist Teil des Wachstumschancengesetzes und soll die Rechnungsstellung im B2B-Bereich modernisieren und effizienter gestalten. Unternehmen müssen ab diesem Datum alle Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen und empfangen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Wichtige Aspekte der E-Rechnungspflicht

Formate für die E-Rechnung

  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1 und XRechnung: Diese Formate entsprechen der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) und ermöglichen eine standardisierte elektronische Verarbeitung.
  • Sicherstellung der Konformität: Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Rechnungen in diesen Formaten ausgestellt werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Effizienzsteigerung und Kostensenkung

  • Automatisierte Prozesse: Optimieren die Rechnungsabwicklung, sparen Zeit und Ressourcen.
  • Reduzierter Papierverbrauch: Beschleunigt die Bearbeitung und Bezahlung und unterstützt die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

Ausnahmen von der Verpflichtung

  • Kleinunternehmen und Sonderfälle: Bis voraussichtlich 2028 von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen.
  • Prüfung der Kriterien: Unternehmen müssen die Kriterien für Ausnahmen genau prüfen und entsprechende Nachweise erbringen.

Anforderungen für den Empfang

  • Kapazitäten zur Verarbeitung: Investitionen in neue Software und Anpassungen der IT-Infrastruktur erforderlich.
  • Frühzeitige Planung: Unternehmen sollten ihre Systeme bis zum Stichtag auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

Unterstützung durch EDI-Verfahren

  • Notifizierungssystem und EDI (Electronic Data Interchange): Erleichtern den Austausch und die Verarbeitung strukturierter elektronischer Rechnungen.
  • Kompatibilität sicherstellen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Prozesse kompatibel sind und die neuen Systeme effizient nutzen können.

Übergangsfristen und Umsetzungsaufwand

  • Zeit bis Ende 2024: Unternehmen haben Zeit, ihre Systeme für die elektronische Rechnungsstellung anzupassen.
  • Maßnahmen des Gesetzgebers: Vorgesehen, um den Übergang zu erleichtern und den Umsetzungsaufwand abzufedern.
  • Pflicht für alle Unternehmen: Unabhängig von der Größe, eine frühzeitige Anpassung der Systeme ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Internationale Rechnungsstellung

  • Rechnungen ins Ausland: Auch zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
  • Umsatzsteuerliche Registrierung: Betrifft insbesondere die umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland ohne gleichzeitige Ansässigkeit.
  • Überprüfung und Anpassung: Unternehmen sollten ihre internationalen Rechnungsprozesse überprüfen und anpassen.

E-Rechnung als Schritt zur Digitalisierung

  • Wichtiger Schritt: Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung zur Digitalisierung und Modernisierung von Unternehmensprozessen in Deutschland.
  • Vorteile der E-Rechnung: Unternehmen, die frühzeitig reagieren, können von den Vorteilen profitieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
  • Strukturiertes und effizientes Arbeiten: Verpflichtung zur E-Rechnung stellt sicher, dass Unternehmen die Vorteile der Digitalisierung voll ausschöpfen können.
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